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Weiß Sachsens Regierung nicht, welchen Weg man gehen muss wenn man die Rundfunkgebühr senken will? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Mittwoch, 29. September 2010 um 05:48

Bei der geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Abgabe sollte dem Chef der sächsischen Staatskanzlei zufolge die Gebührenhöhe unverändert bleiben. Wenn das nicht reiche, müsse das Angebot von ARD und ZDF notfalls reduziert werden.

 

„Wir können die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern“, sagte Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann laut faz.net.

 

Sachsen-Anhalts Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke hat die Rundfunkanstalten zum Sparen aufgefordert, um Gebührenerhöhungen zu vermeiden. Zugleich hält er Begrenzungen im Programmaufwand für notwendig. Diskutieren ließe sich etwa über verstärkte Kooperationen der Rundfunkanstalten wie zum Beispiel durch Gestaltung gemeinsamer TV-Nachmittagsprogramme.

Ralf Seibicke mahnte in der Magdeburger Volkstimme zugleich: „Im Verfahren zur Gebührenfestsetzung dürfen laut Bundesverfassungsgericht keine medienpolitischen Festsetzungen erfolgen. Die Politiker sind deshalb gefordert, über Programminhalte langfristig nachzudenken. Erfahrungsgemäß ist die Motivation dazu außerhalb der Gebührendiskussion nicht sehr groß“, so der Rechnungshofchef.