Rundfunkgebühr: Mit weniger mehr machen! Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Montag, 18. August 2008 um 12:28

Die Experten der Kommission der Ermittlung der Finanzen (KEF) haben einen Aufschlag auf die über die GEZ einzutreibenden Gebühren in Höhe von 95 Cent empfohlen. Die Sender Sender wollten 1,60 Euro. Jeder Gebührenzahler soll demnach pro Monat 17,98 Euro für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen, so dass 7,6 Milliarden Euro im Jahr zusammenkommen.

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Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat am 7. April den langjährigen Intendanten Udo Reiter für eine weitere Amtszeit gewählt. Im Juli 2009 tritt der dann 65-Jährige seine vierte Amtsperiode an und könnte dann fast ein Vierteljahrhundert an der Spitze einer ARD-Anstalt stehen. Reiter ist somit für sechs weitere Jahre persönlich abgesichert. Fraglich ist jedoch, ob er als dienstältester Intendant es schaffen wird, ARD und ZDF die Zustimmung der Politik aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen zur nächsten Gebührenerhöhung zu sichern.

Zunächst müssen die Ministerpräsidenten der Bundesländer in der Sache entscheiden, danach sind die Landtage dran. Doch hier wird es diesmal nicht so einfach werden. Schließlich gibt es bei den Sendern erhebliche Sparpotentiale im dreistelligen Millionenbereich.

Würden z. B. alle bisher frei empfangbaren öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programme auf einer Plattform verschlüsselt, könnten die Rechte-Kosten, zum Beispiel für Sport und US-Filme, sinken, da die Ausstrahlungs-Rechte nur noch für Deutschland, jedoch nicht mehr für den deutschsprachigen Raum in der Schweiz und Österreich miterworben würden. Gleichzeitig könnte man sich die GEZ weitestgehend und die Gebührenbeauftragten gänzlich sparen.

Konditionen für ausgelagerte Sendungen und Honorare für Moderatoren müssen überprüft, die Überbesetzung von Großereignissen mit Journalisten vermieden und die Frequenzverteilung optimiert werden. In vielen Gebieten kann man ein Hörfunkprogramm mehrmals empfangen. ARD und ZDF müssen nicht zwangsläufig digitale Angebote gleichen Formats offerieren, Bürokratie kann abgebaut, Beiträge gemeinsam eingekauft werden.
All das könnte zur Verringerung der Rundfunkgebühr beitragen. Denn, so hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil festgehalten: „Eine Gebührenerhöhung müsste verweigert werden, wenn sie dadurch vermieden werden könnte, dass die Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag ungeschmälert, aber auf wirtschaftlichere Weise erfüllen.“

ARD und ZDF sollten aus der Werbung aussteigen, Sponsoring dürfte nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, z. B. wenn bestimmte Übertragungsrechte nur mit dieser Kopplung erworben werden können. Aufgabe von ARD und ZDF ist es, der Demokratie, also der Meinungs- und Willensbildung zu dienen - und nicht mit Werbung Geld zu verdienen, auch wenn der Gebührenzahler zurzeit damit um 1,42 Euro „entlastet“ wird. Zumal davon auszugehen ist, dass der Vorabend preiswerter wird, wenn er kein Werberahmenprogramm mehr ist.

Unverständlich ist, warum die einzelnen ARD-Anstalten für sich mehr Geld beantragen, jedoch den Kinderkanal vergessen haben. Bis heute gibt es kein Kinderradio, obwohl dies bereits 2005 versprochen wurde und nicht zuletzt auch den Hörernachwuchs der Zukunft sichern könnte.

Auf jeden Fall muss der ARD-interne Finanzausgleich neu organisiert werden, damit die Gebühren zwischen den Anstalten gerechter verteilt werden. Bislang profitieren große Anstalten wie WDR oder BR stärker von einer Gebührenerhöhung als etwa der RBB. Zudem kann das Gebührenverfahren an sich vereinfacht werden. Befreiungen für Hartz-IV-Empfänger, die MDR-Intendant Udo Reiter „Sozialpolitik zu Lasten des MDR“ nennt, sollten die örtlichen Ämter ausstellen. Den dadurch entstehenden Gebührenausfall müsste der Staat ersetzen, was 700 Millionen Euro würde kosten würde und die Gebühr um 1,60 Euro sinken ließ.

Die Landesmedienanstalten brauchen nicht mehr Geld, die von den Ministerpräsidenten geforderte Erhöhung muss zurückgenommen werden.

Die Ministerpräsidenten sind jetzt gefordert, die KEF diese Vorschläge durchrechnen zu lassen – wenn sie die Interessen der Gebührenzahler vertreten. Denn es würde sich zeigen, dass eine Gebührenerhöhung unnötig ist.

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