Kein Werbung mehr für "Aktion Mensch"? Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Montag, 01. September 2008 um 07:45
Seit 1. Januar dieses Jahres gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag. Ziel des Vertrages ist, das Spielmonopol des Staates zu erhalten, da es den Bundesländern Milliarden Euro in die Kassen spült. Gleichzeitig hat der Staat aber auch dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Spielsucht geschützt werden. Strengere Kontrollen in Kasinos und das Verbot, Lose per Telefon zu verkaufen, sind hier sicher die richtigen Mittel zum Zweck. Völlig unsinnig ist es jedoch, den gemeinnützigen TV-Lotterien „Ein Platz an der Sonne“ (ARD) und „Aktion Mensch“ (ZDF) die Werbespots zu verbieten, zumal diese Lotterien ihre Gewinne an Alte und Benachteiligte, Kinder und Jugendliche weiterreichen.
Vor lästigen Anrufen zu Hause müssen die Verbraucher bewahrt werden, nicht jedoch vor Werbespots, in denen die gemeinnützigen TV-Lotterien lebensfrohe Behinderte zeigen - zumindest nicht, solange TV-Werbespots generell erlaubt sind. Es ist widersinnig, gerade das echte Glück zu verbieten, die falschen Versprechungen jedoch weiter zu erlauben! Diese unsinnige Regelung im Glücksspielstaatsvertrag müssen die Ministerpräsidenten überarbeiten. Oder sie ersetzen den gemeinnützigen Lotterien die Ausfälle aus ihren Monopoleinnahmen, damit diese ihre Förderung für Benachteiligte, Kinder, Jugendliche und Alte nicht reduzieren müssen.
 
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