Der RTL-II-Skandal Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Montag, 01. November 2010 um 10:14

„Ein Skandal ist allenfalls, dass es ein Sender schafft, über Wochen hinweg einen rechtspolitischen Reformbedarf zu behaupten, den es so nicht gibt. … Wenn es eine Schutzlücke gibt, dann im realen Leben, aber nicht im Internet.

 

Ende 2003 fügte die damalige rot-grüne Regierungskoalition eine neue Vorschrift in das Strafgesetzbuch ein, die es unter Strafe stellt, wenn jemand "auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen".“ Diese Änderung hatte zum Ziel, die Kontaktanbahnung von Pädophilen mit Kindern im Internet zu erfassen, um eine „Strafbarkeitslücke zu schließen“. Das Gesetz gilt seit dem 1. April 2004

 

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