Rundfunkbeitrag 2013: Verbesserungen für Unternehmen, Kleingärtner und Taubblinde Drucken
Geschrieben von: Heiko Hilker   
Dienstag, 16. November 2010 um 07:32

Die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände hat sich ausgezahlt. Kleinere und mittlere Wirtschaftsunternehmen müssen nicht ganz so viel an Rundfunkgebühr in Zukunft zahlen, wie bisher geplant. Die letzten kleinteiligen Veränderungen am Rundfunkbeitrag zeichnet die Funkkorrespondenz (Ausgabe 43/2010) detailgetreu nach.

 

Ab 2013 sollen Unternehmen mit maximal acht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten pro Monat ein Drittel des künftigen Rundfunkbeitrags zahlen, und zwar für jede Betriebsstätte oder Filiale. Firmen, die neun bis 19 Angestellte haben, sollen den kompletten Monatsbeitrag pro Betriebsstätte oder Filiale zahlen. Bisher hatte der Schwellenwert in der ersten Stufe bei vier Beschäftigten gelegen, in der zweiten waren es zuvor 14 Mitarbeiter. Durch die Anhebung der Beschäftigtenzahl in der zweiten Stufe auf 19 Mitarbeiter werden den Angaben zufolge rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland erfasst, so die Ministerpräsidenten laut Funkkorrespondenz.

 

Die Entlastung der kleineren Unternehmen soll durch einen höheren Beitrag von größeren Firmen aufgefangen werden. So soll der Gesamtbetrag der Unternehmen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleich bleiben. Firmen mit mehr als 19 Mitarbeitern sowie Großkonzerne mit mehreren tausend Angestellten sollen demnächst zwischen zwei und 180 Rundfunkbeiträgen zahlen. Bisher sollte der Höchstsatz bei maximal 150 Rundfunkbeiträgen liegen.

Mal sehen, ob diese Neuregelung dazu führt, dass in Zukunft die Unternehmen ihren Beitrag auch voll leisten. Bisher hieß es immer, dass im Bereich der Unternehmen nur 40% der Gebüherenzahler auch erfasst werden.

Weitere Veränderungen zu den bisher beabsichtigten Regelungen gibt es für die privaten Haushalte. Besitzen sie zusätzlich eine Gartenlaube in einem Schrebergarten, müssen sie dafür keinen zweiten Rundfunkbeitrag zahlen. Taubblinde Menschen, die also weder hören noch sehen können, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Diese zwei Punkte sollen explizit im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst und nicht in dessen Begründung geregelt werden. Die Konkretisierungen gehen auf einen Vorstoß von Thüringen zurück. Im Gegensatz zur Beitragsfreiheit von Gartenlauben müssen für Ferien- und/oder Zweitwohnungen dagegen, wie bisher bereits geplant, ab 2013 zusätzliche Rundfunkbeiträge gezahlt werden. Für behinderte Menschen, die finanziell gut gestellt sind, soll demnächst ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig werden. Die derzeitigen einkommensabhängigen Befreiungen für sozial Schwache sollen im Grundsatz bestehen bleiben.

 
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